AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PureEdit GmbH (B2B)

 Stand: 01.07.2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der PureEdit GmbH, Sanimoor 7, 82393 Iffeldorf (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Die AGB gelten spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Käufer als verbindlich anerkannt.

 

§ 1 Auftragsannahme – Auftragsbestätigung – Geltung

1.    Ein Auftrag kommt durch Annahme des Kundenauftrags durch den Verkäufer zustande.

 2.    Für alle künftigen Vertragsbeziehungen, insbesondere Nachbestellungen, gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Kundenbedingungen, die diesen widersprechen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Verkäufer anerkannt werden. Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung als anerkannt.

 

§ 2 Rücktritt, Vorauskasse, Fristverlängerung, Lieferunterbrechung

Die Lieferung erfolgt nur bei zweifelsfreier Kreditwürdigkeit des Käufers. Wird dem Verkäufer eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bekannt, kann er Vorauszahlung, Sicherheiten oder Rücktritt verlangen. Vereinbarte Lieferfristen gelten in diesen Fällen als unterbrochen.

 

§ 3 Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands grundsätzlich innerhalb von zwei bis fünf Werktagen, sofern es sich um Lagerware handelt. Diese Frist ist unverbindlich. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach dem Abschluss des Bestellvorgangs zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Der grundsätzliche Liefertermin findet sich auf dem Auftragsdeckblatt. Lieferung in andere Länder außerhalb Deutschlands kann sich um bis zu 10 Tage verlängern, sofern nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

§ 4 Unterbrechung der Lieferung

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch um fünf Wochen.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung bezeichnet alle unvorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegenden Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben), Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen sowie sonstige Betriebsstörungen, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind. Ist eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so ist sie für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit. Die Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen sowie über Beginn und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

Die andere Vertragspartei kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie dies zwei Wochen vorher per Einschreiben ankündigt.

§ 5 Nachlieferungsfrist

1.    Nach Ablauf der Lieferfrist beginnt ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von 12 Tagen. Erfolgt keine Lieferung, gilt der Rücktritt vom Vertrag als erfolgt, es sei denn, der Besteller verlangt während der Frist ausdrücklich Erfüllung. 

2.    Will der Besteller Schadenersatz, muss er innerhalb der Nachlieferfrist eine vierwöchige Nachfrist per Einschreiben setzen.  

3.    Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Schadenersatzansprüche wegen Verspätung ausgeschlossen. 

§ 6 Mängel und Verjährung

1.    Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang zu rügen. Wird die Ware bei Rüge nicht auf Verlangen zurückgesandt, gilt sie als genehmigt.

2.    Erfolgt die Mängelrüge nicht form- und fristgerecht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

3.    Handelsübliche Abweichungen sind nicht zu beanstanden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.    Bei Kauf nach Muster ist die Haftung für offene Mängel ausgeschlossen, wenn die Ware dem Muster entspricht.

5.    Die Verjährung für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 7 Zahlung, Teillieferungen

1.    Rechnungen sind zum Tag der Lieferung fällig.

2.    Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers. Bei Scheckzahlung gilt Zahlungseingang erst nach 14 Tagen.

3.    Teillieferungen sind zulässig und werden separat fakturiert.

4.    Zahlungen werden auf Zinsen, Kosten und zuletzt Hauptforderung angerechnet.

 

§ 8 Zahlungsrückstand, Schadensersatz, Aufrechnungsverbot

1.    Bei Zahlungsverzug ab dem 20. Tag werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz fällig. Weitere Lieferungen können zurückgehalten werden. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

2.    Bei Annahmeverweigerung oder Rückstand kann der Verkäufer eine Schadenspauschale in Höhe von 33 % des Kaufpreises verlangen. Ein geringerer Schaden kann vom Käufer nachgewiesen werden.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1.       Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Kontokorrentvorbehalt).

2.       Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann die Ware herausverlangt werden.

3.       Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall gilt Folgendes:

 a ) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erfolgt dies stets im Namen und für Rechnung des Verkäufers, der unmittelbar Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache erwirbt. Der Umfang des Miteigentums bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache.

b) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

 

4.       Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen.

 

5.       Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 

6.       Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

 

7.       Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

 

§ 10 Preis, Verpackung, Versand

Preise gelten ab Werk zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackung und Versandkosten trägt der Käufer. Die Versandart ergibt sich aus dem Auftragsdeckblatt.

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die von Ihnen zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, Sie die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornehmen.

§ 11 Liefertermine

1.    Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich Fixtermine vereinbart wurden.

2.    Gerät der Käufer mit Zahlung oder Abnahme in Verzug, werden Fristen unterbrochen.

3.    Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 12 Lieferungsausschluss

Bei Nichtlieferung bestimmter Materialien oder geringer Auftragsmengen kann der Verkäufer einzelne Artikel streichen. Eine Komplettstornierung durch den Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 13 Warenrücksendungen

Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen von Auswahlsendungen oder berechtigten Mängelrügen.

§ 14 Alleinverkauf

Der Käufer darf die Ware nur im angegebenen Geschäftslokal verkaufen. Ein Weiterverkauf in anderen Filialen oder online bedarf schriftlicher Genehmigung. Der Käufer haftet für Schäden durch Verstöße gegen diese Regelung.

§ 15 Nebenabsprachen

1.    Nur schriftlich bestätigte Nebenabsprachen sind wirksam.

2.    Mängelanzeigen und andere Erklärungen sind direkt an die PureEdit GmbH zu richten.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.    Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

2.    Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

3.    Der Verkäufer kann auch am Sitz des Käufers klagen.

4.    Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Maßgeblich ist also allein das Kaufrecht der deutschen BGB und des deutschen HGB. 

§ 17 Sonstiges

1.    Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

2.    Der Verzicht auf Rechte bedarf der Schriftform.

3.    Sämtliche Markenrechte der PureEdit GmbH liegen bei der PureEdit GmbH und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung verwendet werden.

4.    Änderungen der USt-ID sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

5.    Ergänzend gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie.